Was ist unser Projekt?

Die Situation

Aktuell werden rund um den Ort Heinsberg in der Gemeinde Kirchhundem zahlreiche Windkraftanlagen (WKA) geplant. Verschiedene Investoren bereiten Ihre Bauvorhaben vor, kontaktieren Grundstücksbesitzer und haben Gutachten erstellen lassen.

Um die Lebensqualität im Ort Heinsberg zu erhalten und eine Umzingelung mit WKA zu verhindern haben wir die Bürgerinitiative „Rothaar-Windwahn“ gegründet.

Aktuell Im Oktober 2020 ist ein Bauantrag eines Investors für 10 WKA auf dem Rothaarkamm nahe Heinsberg eingegangen. Zudem sind 7 weitere Anlagen auf dem Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein geplant.

Welche Aspekte sprechen gegen den Bau der 17 geplanten Windkraftanlagen?

  • Unzerschnittene Verkehrsarme Räume (UZVR)
    • Das geplante Bauvorhaben befindet sich inmitten eines der drei größten UVZR in NRW. Das Gebiet am Rothaarkamm an der Grenze der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und dem Hochsauerlandkreis nördlich der Städte Erndtebrück und Hilchenbach umfasst 153 km².
    • Definition: UZVR sind Räume, die nicht durch technogene Elemente zerschnitten werden. Nutzungstypen mit zerschneidender Wirkung sind dabei solche, die je nach ihrer räumlichen Verteilung und Intensität Ausdruck der Wirkung des Kultureinflusses sind und einen vergleichsweise hohen Grad einer Veränderung der Landschaft kennzeichnen. (Quelle: www.naturschutzinformationen-nrw.de/uzvr/de/fachinfo/definition)
    • Windenergieanlagen sind eindeutig technische Bauwerke die u.a. durch ihre Größe (im geplanten Bauvorhaben 200m) einen wesentlichen Konflikt innerhalb des UZVR darstellen und zerschneidende Wirkung für diesen Raum haben.  

  • Lage im Landschaftsschutzgebiet
    • Die geplanten Standorte der 10 WKA liegen im Landschaftsschutzgebiet Kreis Olpe (LSG-4711-015). Durch ihre Größe und ihre exponierte Lage am Rothaarkamm kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes des LSG Kreis Olpe (§ 26 BNatSchG).
    • Die bestehenden WKA des Windparks Rothaarwind I sind z.B. von der rund 25km entfernten Siegtalautobahnbrücke sichtbar. Eine ähnlich weiträumige Sichtbarkeit der geplanten Anlagen ist aufgrund der exponierten Lage zu erwarten
Die Zerstörung der Natur ist groß ächig. Ca. 0,5 ha sind nur für das Fundment notwendig.
  • Lage außerhalb des Flächennutzungsplans
    • Die Standorte der zur Genehmigung gestellten WKA befinden sich außerhalb der im geltenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchhundem dargestellten Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung. Ohne eine vorherige Änderung des Flächennutzungsplans kommt die Erteilung einer Genehmigung für die jetzt beantragten WKA schon aus Gründen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB nicht in Betracht.

  • Artenschutz / FFH-Gebiete
    • In unmittelbarer Nähe der geplanten 10 WKA-Standorte liegen die FFH-Gebiete „Elberndorfer und Oberes Zinser Bachtal (DE4915-301) und Schwarzbachsystem mit Haberg und Krenkeltal“ (DE-4915-302). In beiden Gebieten gehört der Schwarzstorch zu den maßgeblichen Schutzgütern.
    • Im Umfeld der Anlagenstandorte wurden innerhalb des  von der Fachwissenschaft empfohlenen Schutzabstandes (LAG VSW 2015/2020) Bruten windkraftsensibler Vogelarten registriert. Dies gilt für den Schwarzstorch und den Rotmilan, daneben aber auch für den Baumfalken, den Mäusebussard und den Turmfalken.
    • Die Fledermausart „Großes Mausohr“ gehört zu den Schutzgütern des FFH-Gebietes „Schwarzbachsystem mit Haberg und Krenkeltal“. Weiterhin ist auf den bekannten „Heinsberger Tunnel“ hinzuweisen, der als einzigartiger geschützter Bereich für mehrere Fledermausarten gilt. Keine 800 m entfernt soll eine WEA errichtet werden! Vorgesehene Abschaltautomatiken für die Rotoren sind aus unserer Sicht eine gänzlich unzureichende Lösung zur Verminderung des Tötungsrisikos. Die vorgesehene Abschaltung nach Maßgabe des NRW-Leitfadens (MULNV 2017) ist nicht hinreichend, weil an den geplanten Anlagenstandorten fernziehende Fledermausarten nachgewiesen wurden, die ihre Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten von < 6 m/s nicht einstellen. 
    • Neu ist, dass insbesondere seit dem vergangenen Jahr durch den Borkenkäferbefall wesentliche Flächen an befallenen Baumbeständen gerodet werden und dadurch die Lebens- und Rückzugorte der genannten Tierarten erheblich verkleinert sind. Eine zusätzliche Rodung von Windkraftflächen wie die späteren dauerhaften Geräuschemissionen stellen für den ohnehin bedrohten Artenschutz eine zusätzliche Belastung dar und müssen daher zwingend vermieden werden.
Lammersdorfer Wald/Eifel, 2 ha pro WKA wurden für die Zuwegungen gerodet und versiegelt.
  • Auswirkungen auf das Mikroklima
    • Während mikroklimatische Effekte einzelner Windräder oder -parks, die in deren Windschatten auftreten und mit deren Größe zunehmen, seit langem bekannt und wissenschaftlich gut belegt sind, gibt es in jüngerer Zeit ernst zu nehmende Hinweise darauf, dass die Windkraftnutzung im Zuge des angestrebten Ausbaus großräumige atmosphärische Strömungen in der Höhe beeinflussen und auf diesem Wege zu langanhaltenden Trockenperioden mit überregionalen Dürre- oder Starkregenereignissen führen kann

  • Auswirkungen auf die Nutzung als Erholungsgebiet bzw. Tourismus
    • Die geplanten 10 Standorte der WKA liegen in einem schützenswerten Naturraum der im Rahmen des „sanften Tourismus“ als Naherholungsgebiet genutzt wird. Dieser Naturraum stellt einen lärmarmen, naturbezogen Erholungsraum von herausragender Bedeutung <45 dB (A) 25-50 qkmdar, den es zu schützen gilt.
    • Beispielsweise wird die Wegführung des Rothaarsteigs als Premiumwanderweg mit herausragender Bedeutung (Rund 420.000 Übernachtungs- und 1,3 Mio. Tagesgäste haben den sog. Weg der Sinne im Jahr 2017 besucht. Dabei schufen sie einen Gesamtumsatz von gut 49,0 Mio. Euro., Quelle: rothaarsteig.de) für die Region durch die geplanten WKA maßgeblich beeinträchtigt. Die WKA werden das Wandererlebnis sowohl visuell als auch akustisch negativ beeinflussen.

  • Wasserschutz
    • Insgesamt kommt es durch die Errichtung der geplanten zehn Windenergieanlagen im Windpark Kirchhundem auf einer Fläche von ca. 34.000 m² zu Versiegelungen/ Teilversiegelungen von zuvor unversiegelten Flächen. In der Umgebung der benannten Standorte sind zahlreiche Quellgebiete vorhanden. Es ist zu befürchten, dass der Bau von WKA die Quell- und Wasserverläufe grundsätzlich stören wird.
    • Der Schutz des Grundwassers als Rohstoff für unser Trinkwasser darf nicht dem Klimaschutz geopfert werden, sondern muss allerhöchste Priorität genießen. In der weiträumigen Umgebung von Wasserschutzzonen dürfen keine WKA stehen!

  • Brandschutz
    • Aufgrund der zunehmenden Trockenheit in den Sommermonaten in Kenntnis der langen und z.T. unzugänglichen Anfahrtswege für die Feuerwehrfahrzeuge halten wir das Brandschutzkonzept für unzureichend.
    • Die Feuerwehr hat mit den heutige zur Verfügung stehenden Mitteln keine Möglichkeit einen Brand bei WEA im Maschinenhausbereich oder des Rotors zu bekämpfen. Die Drehleiter der Feuerwehr erreicht nicht die notwendige Narbenhöhe. Selbst im Umfeld der Anlage am Boden sind die Feuerwehrleute der Gefahr herabfallender brennbarer Teile ausgesetzt. Der Einsatz der Feuerwehr wird sich in der Regel auf die Absperrung der Flächen um die brennende Anlage beschränken. Der Absperrradius wird mindestens den 5-fachen Rotordurchmesser betragen.